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Oft
gefragtes knapp erläutert:
Wann
beginnt die Vereinsmitgliedschaft?
Die Vereinsmitgliedschaft beginnt erst mit der Aufnahme Ihres Kindes in die
Krabbelgruppe. Selbstverständlich können Sie auf Wunsch auch vorher schon
Mitglied werden.
Wann kann ich die Vereinsmitgliedschaft
kündigen?
Die Vereinsmitgliedschaft kann nur zum 30.06. bzw. 31.12. eines jeden Jahres
schriftlich mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen vor den Austrittsterminen
beendet werden.
Wann und wie kündige ich die Betreuung
meines Kindes?
Die Betreuung Ihres Kindes kündigen Sie vier Wochen vor dem gewünschten
Austrittstermin. Die Kündigung muss schriftlich bei der Krabbelgruppe eingehen.
Wie sieht die Eingewöhnung aus?
Nachdem Sie von der Krabbelgruppe Bescheid bekommen haben, dass Ihr Kind
aufgenommen wird, sollten Sie mit den Erzieherinnen / Betreuerinnen Kontakt
aufnehmen, sich dort vorstellen und persönlich besprechen, wie die Eingewöhnung
aussehen soll. Sie haben die Möglichkeit, ca. zweimal vor dem Aufnahmetermin
eine „Probestunde“ gemeinsam mit Ihrem Kind in der Krabbelgruppe wahrzunehmen.
Die Eingewöhnungszeit ist von der Person Ihres Kindes abhängig und daher nicht
im Voraus planbar.
Was muss mein Kind in die
Krabbelgruppe mitbringen?
Diese Frage wird bei Aufnahme Ihres Kindes nochmals persönlich in einem Gespräch
beantwortet. Mitzubringen ist bei Aufnahme: Wechselwäsche, Windeln, Pflegemittel
(bei Allergien), Hausschuhe. Eine mit Namen Ihres Kindes beschriftete Box wird
in der Krabbelgruppe bereitstehen. Ferner sollte Ihr Kind eine Tasche mit einem
kleinen Frühstück bzw. einem Nachmittags-Imbiss und einem Getränk mitbringen,
da ein gemeinsames Essen stattfinden wird.
Wann sollte mein Kind da sein?
Klären Sie – nach der Eingewöhnungszeit – mit den Erzieherinnen / Betreuerinnen
ab, wann das gemeinsame Frühstück bzw. Nachmittags-Imbiss, stattfindet. Sie
sollten Ihr Kind dann zu diesen Zeiten spätestens in die Krabbelgruppe gebracht
haben, damit es daran auch teilnehmen kann.
Wann sollte ich mein Kind abholen?
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind innerhalb der Öffnungszeiten abholen.
Näheres finden Sie in der
Betreuungsordnung.
Was soll ich meinem Kind anziehen?
Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Kind dem Wetter entsprechend anziehen. Da die
Kinder auch bei schlechtem Wetter spazieren gehen, wäre es schön, wenn Sie Ihrem
Kind Gummistiefel und Regenjacke anziehen würden. Im Sommer denken Sie bitte an
eine Sonnenmütze/einen Sonnenhut und einen ausreichenden Sonnenschutz
(Sonnenmilch). Der Sonneschutz darf aus rechtlichen Gründen nicht von den
Erzieherinnen / Betreuerinnen aufgetragen werden. Cremen Sie daher Ihr Kind
bitte schon vor der Krabbelgruppe ein. Beschriften Sie Kleidung und Schuhe Ihres
Kindes mit dessen Namen. Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihrem Kind stets die
in der Krabbelgruppe verbleibenden Hausschuhe anziehen. Bei Abholung Ihres
Kindes bitten wir Sie, die Hausschuhe in die dafür vorgesehenen Beutel zu legen.
Was gebe ich meinem Kind als Frühstück
mit?
Ihr Kind benötigt eine Tasche für sein Frühstück. Bitte achten Sie darauf, dass
es sich bei dem Frühstück um eine gesunde Mahlzeit handelt. Bitte im Interesse
der anderen Kinder keine Süßigkeiten mitgeben.
Wie oft
findet der Großputz statt und muss ich immer dabei sein?
Der Großputz findet zweimal im Jahr statt. Er findet nach vorheriger Ankündigung
an einem Samstag im Frühjahr und Herbst in der Zeit von 9.00 Uhr bis ca. 13.00
Uhr statt.
Wie werden die Geburtstage der Kinder
gefeiert?
Bitte setzen Sie sich einige Tage vor dem Geburtstag Ihres Kindes mit den
Erzieherinnen / Betreuerinnen in Verbindung um den Ehrentag zu besprechen.
Gemeinsam mit den anderen Kindern werden Geburtstagslieder gesungen und Ihr Kind
wird ein kleines Geschenk überreicht bekommen. Gerne können Sie am Geburtstag
Ihres Kindes auch eine Kleinigkeit zum Frühstück mitbringen.
Was tun, wenn mein Kind krank ist?
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihr Kind im Krankheitsfall kurz telefonisch
abmelden und den Betreuerinnen mitteilen, ob es sich bei der Krankheit um eine
ansteckende Erkrankung handelt. Sollte Ihr Kind eine Kinderkrankheit (z.B.
Röteln, Masern, Scharlach) haben, können wir Ihr Kind erst nach Vorlage eines
ärztlichen Attests wieder betreuen.
Inwieweit ist meine Initiative als Mutter
/ Vater gefragt?
Da wir ein gemeinnütziger Verein sind, sind wir auf Ihre Hilfe und die Hilfe
aller Eltern angewiesen. Es gibt ständig kleinere Reparaturen o. ä. zu
erledigen. Für diese Fälle hängt im Eingangsbereich eine Liste, in die sich
jeder eintragen sollte.
Von Zeit zu Zeit (vor allem in der Ferienzeit) sind die fehlenden Erzieherinnen
/ Betreuerinnen der Nachmittagsgruppen durch Eltern zu ersetzen. Dies ist
obligatorisch von allen Eltern abwechselnd zu übernehmen. Die Terminabstimmung
findet über Aushang statt.
Kann ich die Krabbelstube für
Kindergeburtstagsfeiern anmieten?
Es besteht die Möglichkeit, die Räume
Mittwoch nachmittags, an Wochenenden und Feiertags zur Nutzung als private
Krabbelgruppe oder für Kinderfeste zu mieten. Näheres ist im
Merkblatt
erläutert.
Stand: Februar 2010
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